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Natura 2000 - Verordnung

4823-401 Riedforst bei Melsungen

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Hessisch Lichtenau, Körle, Melsungen, Söhrewald, Spangenberg
Größe: 6975 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 32,6 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 32,3 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 32,9 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 33,5 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 33,7 M) 
 PDF Teilkarte 6 (PDF 32,1 M) 
 PDF Teilkarte 7 (PDF 33,3 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Rotmilan (Milvus milvus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Alt- und Totholz
  • Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Wespenbussard (Pernis apivorus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung von Horstbäumen
  • Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
  • Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
  • Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen- bzw. Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Rauhfußkauz (Aegolius funereus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
Schwarzspecht (Dryocopus martius) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
  • Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Schwarzstorch (Ciconia nigra) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Grauspecht (Picus canus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
  • Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren
Eisvogel (Alcedo atthis) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Wanderfalke (Falco peregrinus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Hohltaube (Columba oenas) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Waldschnepfe (Scolopax rusticola) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
  • Erhaltung von nassen, quellreichen Stellen im Wald
Baumfalke (Falco subbuteo) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
  • Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Körle
Gemarkung: Empfershausen
Flur: 5
Flurstück: 2/1 .
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Körle
Gemarkung: Empfershausen
Flur: 11
Flurstück: 1/2 .
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Körle
Gemarkung: Schwarzenberg
Flur: 7
Flurstück: 34/4 .
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Söhrewald
Gemarkung: Eiterhagen
Flur: 12
Flurstück: 46/10 .
Teilblatt: 2
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Hessisch Lichtenau
Gemarkung: Hessisch Lichtenau
Flur: 19
Flurstück: 20/1 .
Teilblatt: 3
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Hessisch Lichtenau
Gemarkung: Hessisch Lichtenau
Flur: 19
Flurstück: 34/1 .
Teilblatt: 3
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Melsungen
Gemarkung: Melsungen
Flur: 21
Flurstück: 9/10 .
Teilblatt: 5
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Melsungen
Gemarkung: Melsungen
Flur: 21
Flurstück: 9/13 .
Teilblatt: 5
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Melsungen
Gemarkung: Melsungen
Flur: 21
Flurstück: 2/3 .
Teilblatt: 5
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Melsungen
Gemarkung: Melsungen
Flur: 21
Flurstück: 17/1 .
Teilblatt: 5
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Hessisch Lichtenau
Gemarkung: Hessisch Lichtenau
Flur: 17
Flurstück: 2/1 .
Teilblatt: 4
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Hessisch Lichtenau
Gemarkung: Hessisch Lichtenau
Flur: 18
Flurstück: 5/7 .
Teilblatt: 4
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Hessisch Lichtenau
Gemarkung: Hessisch Lichtenau
Flur: 10
Flurstück: 1/1 .
Teilblatt: 4
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.

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