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Natura 2000 - Verordnung
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4823-401 Riedforst bei Melsungen
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Regierungspräsidium: |
Kassel |
Landkreis: |
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel |
Gemeinde: |
Hessisch Lichtenau, Körle, Melsungen, Söhrewald, Spangenberg |
Größe: |
6975 ha |
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Anlage 1b:Abgrenzungskarte |
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Teilkarte 1 (PDF 32,6 M) | |
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Teilkarte 2 (PDF 32,3 M) | |
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Teilkarte 3 (PDF 32,9 M) | |
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Teilkarte 4 (PDF 33,5 M) | |
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Teilkarte 5 (PDF 33,7 M) | |
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Teilkarte 6 (PDF 32,1 M) | |
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Teilkarte 7 (PDF 33,3 M) | |
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Anlage 3b: |
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
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Brutvogel (B)
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Rotmilan (Milvus milvus)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Alt- und Totholz
- Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
- Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
- Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
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Wespenbussard (Pernis apivorus)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
- Erhaltung von Horstbäumen
- Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
- Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
- Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen- bzw. Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
- Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
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Rauhfußkauz (Aegolius funereus)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
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Schwarzspecht (Dryocopus martius)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
- Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
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Schwarzstorch (Ciconia nigra)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
- Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit
- Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
- Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
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Grauspecht (Picus canus)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
- Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
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Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
- Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren
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Eisvogel (Alcedo atthis)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
- Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
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Wanderfalke (Falco peregrinus)
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VSR Anhang I (B)
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- Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
- Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
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Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie
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Brutvogel (B)
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Hohltaube (Columba oenas)
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VSR Art.4, Abs.2 (B)
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- Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
- Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
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Waldschnepfe (Scolopax rusticola)
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VSR Art.4, Abs.2 (B)
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- Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
- Erhaltung von nassen, quellreichen Stellen im Wald
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Baumfalke (Falco subbuteo)
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VSR Art.4, Abs.2 (B)
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- Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
- Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
- Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
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Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
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Gemeinde:
Körle
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Gemarkung:
Empfershausen
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Flur:
5
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Flurstück:
2/1 .
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Teilblatt:
1
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
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Gemeinde:
Körle
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Gemarkung:
Empfershausen
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Flur:
11
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Flurstück:
1/2 .
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Teilblatt:
1
|
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
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Gemeinde:
Körle
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Gemarkung:
Schwarzenberg
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Flur:
7
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Flurstück:
34/4 .
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Teilblatt:
1
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
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Gemeinde:
Söhrewald
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Gemarkung:
Eiterhagen
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Flur:
12
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Flurstück:
46/10 .
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Teilblatt:
2
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
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Gemeinde:
Hessisch Lichtenau
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Gemarkung:
Hessisch Lichtenau
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Flur:
19
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Flurstück:
20/1 .
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Teilblatt:
3
|
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
|
Gemeinde:
Hessisch Lichtenau
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Gemarkung:
Hessisch Lichtenau
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Flur:
19
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Flurstück:
34/1 .
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Teilblatt:
3
|
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
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Gemeinde:
Melsungen
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Gemarkung:
Melsungen
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Flur:
21
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Flurstück:
9/10 .
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Teilblatt:
5
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
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Gemeinde:
Melsungen
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Gemarkung:
Melsungen
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Flur:
21
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Flurstück:
9/13 .
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Teilblatt:
5
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
|
Gemeinde:
Melsungen
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Gemarkung:
Melsungen
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Flur:
21
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Flurstück:
2/3 .
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Teilblatt:
5
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
|
Gemeinde:
Melsungen
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Gemarkung:
Melsungen
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Flur:
21
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Flurstück:
17/1 .
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Teilblatt:
5
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
|
Gemeinde:
Hessisch Lichtenau
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Gemarkung:
Hessisch Lichtenau
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Flur:
17
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Flurstück:
2/1 .
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Teilblatt:
4
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
|
Gemeinde:
Hessisch Lichtenau
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Gemarkung:
Hessisch Lichtenau
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Flur:
18
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Flurstück:
5/7 .
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Teilblatt:
4
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
|
Gemeinde:
Hessisch Lichtenau
|
Gemarkung:
Hessisch Lichtenau
|
Flur:
10
|
Flurstück:
1/1 .
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Teilblatt:
4
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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