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Natura 2000 - Verordnung

4920-401 Kellerwald

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder
Gemeinde: Bad Wildungen, Bad Zwesten, Edertal, Frankenau, Gemünden (Wohra), Gilserberg, Haina (Kloster), Jesberg, Vöhl
Größe: 26399,5 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 39,2 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 1,3 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 1,4 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 1,6 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 2,2 M) 
 PDF Teilkarte 6 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 7 (PDF 39,0 M) 
 PDF Teilkarte 8 (PDF 39,0 M) 
 PDF Teilkarte 9 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 10 (PDF 2,2 M) 
 PDF Teilkarte 11 (PDF 2,2 M) 
 PDF Teilkarte 12 (PDF 2,0 M) 
 PDF Teilkarte 13 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 14 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 15 (PDF 39,7 M) 
 PDF Teilkarte 16 (PDF 1,7 M) 
 PDF Teilkarte 17 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 18 (PDF 1,7 M) 
 PDF Teilkarte 19 (PDF 2,1 M) 
 PDF Teilkarte 20 (PDF 1,5 M) 
 PDF Teilkarte 21 (PDF 39,7 M) 
 PDF Teilkarte 22 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 23 (PDF 1,7 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Eisvogel (Alcedo atthis) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Grauspecht (Picus canus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
  • Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Heidelerche (Lullula arborea) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großflächiger Magerrasen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die einer Verbrachung und Verbuschung entgegenwirkt
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Mittelspecht (Dendrocopos medius) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern mit Eichen, alten Buchenwäldern und strukturreichen Feuchtwäldern mit Alt- und Totholz sowie Horst- und Höhlenbäumen
  • Erhaltung von Höhlenbäumen und Sicherung eines Netzes von Höhlenbäumen als Bruthabitate
  • Erhaltung von starkholzreichen Hartholzauwäldern und Laubwäldern mit Mittelwaldstrukturen
  • Erhaltung von Streuobstwiesen im näheren Umfeld
Neuntöter (Lanius collurio) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von Brachflächen, Sträuchern und Gebüschgruppen
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rauhfußkauz (Aegolius funereus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
Rotmilan (Milvus milvus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Alt- und Totholz
  • Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
Schwarzmilan (Milvus migrans) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Schwarzspecht (Dryocopus martius) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
  • Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Schwarzstorch (Ciconia nigra) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren
Uhu (Bubo bubo) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden in Primärhabitaten
  • in Habitaten sekundärer Ausprägung Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten
Wanderfalke (Falco peregrinus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
  • Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäuden und Brücken
  • Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Wespenbussard (Pernis apivorus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung von Horstbäumen
  • Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
  • Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
  • Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen- bzw. Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Raubwürger (Lanius excubitor) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Waldschnepfe (Scolopax rusticola) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
  • Erhaltung von nassen, quellreichen Stellen im Wald
Hohltaube (Columba oenas) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von großflächigen Laub- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und Höhlenbäumen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder
Gemeinde: Bad Wildungen
Gemarkung: Bergfreiheit
Flur: 1
Flurstück: 2/3
Teilblatt: 15
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder
Gemeinde: Bad Wildungen
Gemarkung: Bergfreiheit
Flur: 8
Flurstück: 7/1
Teilblatt: 15
Die nördliche Gebietsgrenze auf diesem Flurstück verläuft in einer geraden Linie zwischen der nord-östlichen Ecke des Flurstücks 4 und dem Vermessungspunkt auf der westlichen Grenze des Flurstücks 8/1.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder
Gemeinde: Bad Wildungen
Gemarkung: Frebershausen
Flur: 4
Flurstück: 12/6
Teilblatt: 8
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder
Gemeinde: Frankenau
Gemarkung: Frankenau
Flur: 5
Flurstück: 5/180
Teilblatt: 7
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder
Gemeinde: Frankenau
Gemarkung: Frankenau
Flur: 5
Flurstück: 5/232
Teilblatt: 7
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.

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