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Natura 2000 - Verordnung

5026-402 Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Hersfeld-Rotenburg
Gemeinde: Heringen (Werra), Herleshausen, Wildeck
Größe: 540 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 1,3 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 1,5 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 1,6 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Eisvogel (Alcedo atthis) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Schwarzmilan (Milvus migrans) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern und Auwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horstbäumen in einem zumindest störungsarmen Umfeld während der Fortpflanzungszeit
Weißstorch (Ciconia ciconia) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
  • Erhaltung von Brutplätzen
Graugans (Anser anser) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Blaukehlchen (Luscinia svecica) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik und den damit verbundenen hochstauden- und röhrichtreichen Habitatstrukturen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Rohrweihe (Circus aeruginosus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Bruthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wachtelkönig (Crex crex) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer an den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Knäkente (Anas querquedula) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-,Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schnatterente (Anas strepera) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Schwarzstorch (Ciconia nigra) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Knäkente (Anas querquedula) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Fischadler (Pandion haliaetus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung nahrungsreicher und gleichzeitig zumindest störungsarmer Rastgewässer in den Rastperioden
Kranich (Grus grus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Schnatterente (Anas strepera) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Bläßgans (Anser albifrons) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung strukturreicher Gewässer und Feuchtgebiete unter besonderer Berücksichtigung der als Schlafplätze genutzten Bereiche
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungsgebiete unter besonderer Berücksichtigung der Tagesruheplätze, insbesondere in landwirtschaftlich und jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Bruchwasserläufer (Tringa glareola) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Silberreiher (Egretta alba) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfuhlschnepfe (Limosa lapponica) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Stillgewässern mit vegetationsarmen Flachufern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Kampfläufer (Philomachus pugnax) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
  • Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
  • Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offenen Schlammflächen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Rohrweihe (Circus aeruginosus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
Eisvogel (Alcedo atthis) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Rohrdommel (Botaurus stellaris) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern und Feuchtgebieten mit großflächigen Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasser- und Gewässerqualität
  • Erhaltung von Pufferzonen zum Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen
Graureiher (Ardea cinerea) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzenden teilweise nährstoffarmen Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Graugans (Anser anser) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Reiherente (Aythya fuligula) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wasserralle (Rallus aquaticus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Löffelente (Anas clypeata) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Nassstaudenfluren
Rohrschwirl (Locustella luscinioides) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Schilfröhrichten
  • Schutz der Gewässer vor Nähr- und Schadstoffeinträgen durch Pufferzonen
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Bruthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
Haubentaucher (Podiceps cristatus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Sicherung eines ausreichenden Wasserstandes an den Brutgewässern zur Brutzeit
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen während der Brutzeit
Tafelente (Aythya ferina) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
Lachmöwe (Larus ridibundus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von breiten Verlandungszonen an Gewässern
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Zwergschnepfe (Lymnocryptes minimus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Singschwan (Cygnus cygnus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in jagdlich genutzten Bereichen
Saatgans (Anser fabalis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und im Winter
Zwergdommel (Ixobrychus minutus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahmen Feuchtgebieten mit ihren Verlandungszonen, Röhrichten und Rieden
  • Erhalzung von ausgedehnten Schilfröhrichten
  • Schutz der Gewässer von Nähr- und Schadstoffen
Graugans (Anser anser) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Dunkelwasserläufer (Tringa erythropus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten mit hohen Grundwasserständen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges und in den Wintermonaten
Grünschenkel (Tringa nebularia) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Schotter-, Kies- und Sandbänken im Rahmen einer naturnahen Dynamik
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Uferschnepfe (Limosa limosa) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Großer Brachvogel (Numenius arquata) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten und einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Waldwasserläufer (Tringa ochropus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von naturnahen Auwäldern, Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung einer natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate
Haubentaucher (Podiceps cristatus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung von natürlichen Fischlaichhabitaten
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast und Überwinterungshabitate, insbesondere in fischereilich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Reiherente (Aythya fuligula) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tafelente (Aythya ferina) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Stillgewässern
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Spießente (Anas acuta) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Krickente (Anas crecca) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Pfeifente (Anas penelope) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von Stillgewässern mit ausreichend breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgewässer, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Flußuferläufer (Actitis hypoleucos) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Löffelente (Anas clypeata) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut-, und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Rotschenkel (Tringa totanus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Niedermooren sowie von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
Kiebitz (Vanellus vanellus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdendenn Bewirtschaftung
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offenen Schalmmflächen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
  • Beibehaltung oder Wiedereeinführung einer den Habitatansrüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feucheter Äcker
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Löffelente (Anas clypeata) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Rastgebiete
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
Kormoran (Phalacrocorax carbo) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von natürlichen Fischvorkommen

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