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Natura 2000 - Verordnung

5121-401 Schwalmniederung bei Schwalmstadt

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Schwalmstadt, Willingshausen, Schrecksbach, Neukirchen
Größe: 2703 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 32,3 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 3,8 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 22,7 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 20,9 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 3,9 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Weißstorch (Ciconia ciconia) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
  • Erhaltung von Brutplätzen
Wachtelkönig (Crex crex) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer an den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Wasserralle (Rallus aquaticus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung von Röhrichten und Seggenriedern mit einem großflächig seichtem Wasserstand
Eisvogel (Alcedo atthis) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Weißstorch (Ciconia ciconia) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Feuchtgebieten und insbesondere von dauerhaften sowie temporären Kleingewässern im Grün- und Ackerland
Rohrweihe (Circus aeruginosus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Röhrichtflächen und schilfbestandenen Gräben
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung reich strukturierter Feuchtgebiete
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Kornweihe (Circus cyaneus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Kranich (Grus grus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen zur Zeit des Vogelzuges
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Kampfläufer (Philomachus pugnax) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rastgebieten
  • Erhaltung nasser Wiesen und Feuchtgebiete
  • Erhaltung wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offenen Schlammflächen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete
Brachpieper (Anthus campestris) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung trockener Ödland-, Heide- und Brachflächen
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften
Wiesenweihe (Circus pygargus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen, offenen Agrarlandschaften
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rasthabitate insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Merlin (Falco columbarius) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agarlandschaften

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
Wachtel (Coturnix coturnix) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und Streuobstwiesen
  • Erhaltung offener, großräumiger Grünlandhabitate
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Bruthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Nassstaudenfluren
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Kiebitz (Vanellus vanellus) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdendenn Bewirtschaftung
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offenen Schalmmflächen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
  • Beibehaltung oder Wiedereeinführung einer den Habitatansrüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feucheter Äcker
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung schilfreicher Flachgewässer
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation sowie von direkt angrenzendem teilweise nährstoffarmem Grünland, dessen Bewirtschaftung vorrangig mit Weidetieren sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Rastgebiete
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Rast- und Nahrungshabitaten
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rasthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Rasthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung strukturierter Rast- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Kiebitz (Vanellus vanellus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdendenn Bewirtschaftung
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offenen Schalmmflächen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
  • Beibehaltung oder Wiedereeinführung einer den Habitatansrüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feucheter Äcker
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Die Grenze des Vogelschutzgebietes "Schwalmniederung bei Schwalmstadt" in der Natura 2000 Verordnung ist identisch mit der äußeren Grenze des Landschaftsschutzgebietes "Vogelschutzgebiet bei Schwalmstadt" vom 26. September 2006 (StAnz. S 2452). Die Abgrenzung erolgte 2006 auf der Basis des amtlichen Liegenschaftskatasters (ALK) im Maßstab 1:7500.

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