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Natura 2000 - Verordnung

5425-401 Hessische Rhön

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Fulda
Gemeinde: Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg (Rhön), Eiterfeld, Gersfeld (Rhön), Hünfeld, Hilders, Hofbieber, Nüsttal, Poppenhausen (Wasserkuppe), Rasdorf, Tann (Rhön)
Größe: 36080,1 ha

Anlage 1b:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 2,0 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 1,7 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 1,6 M) 
 PDF Teilkarte 6 (PDF 2,0 M) 
 PDF Teilkarte 7 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 8 (PDF 1,5 M) 
 PDF Teilkarte 9 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 10 (PDF 1,4 M) 
 PDF Teilkarte 11 (PDF 2,1 M) 
 PDF Teilkarte 12 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 13 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 14 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 15 (PDF 2,1 M) 
 PDF Teilkarte 16 (PDF 2,0 M) 
 PDF Teilkarte 17 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 18 (PDF 2,4 M) 
 PDF Teilkarte 19 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 20 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 21 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 22 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 23 (PDF 2,4 M) 
 PDF Teilkarte 24 (PDF 1,6 M) 
 PDF Teilkarte 25 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 26 (PDF 2,2 M) 
 PDF Teilkarte 27 (PDF 1,6 M) 
 PDF Teilkarte 28 (PDF 1,4 M) 
 PDF Teilkarte 29 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 30 (PDF 1,2 M) 
 PDF Teilkarte 31 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 32 (PDF 1,2 M) 
 

Anlage 3b:

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Birkhuhn (Tetrao tetrix ssp. tetrix) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer artgerechten Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung von Mooren
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Rasthabitate
Eisvogel (Alcedo atthis) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung von Ufergehölzen sowie von Steilwänden und Abbruchkanten in Gewässernähe als Bruthabitate
  • Erhaltung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Wasserqualität
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Grauspecht (Picus canus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, stehendem und liegendem Totholz und Höhlenbäumen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
  • Erhaltung von strukturreichen, gestuften Waldaußen- und Waldinnenrändern sowie von offenen Lichtungen und Blößen im Rahmen einer natürlichen Dynamik
Neuntöter (Lanius collurio) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten sowie von großflächigen Magerrasenflächen mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und einer die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung von Brachflächen, Sträuchern und Gebüschgruppen
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Wald- und Waldinnenrändern
Rauhfußkauz (Aegolius funereus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen und Höhlenbaumanwärtern, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
Schwarzspecht (Dryocopus martius) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwälden in verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholzanwärtern, Totholz und Höhlenbäumen
  • Erhaltung von Ameisenlebensräumen im Wald mit Lichtungen, lichten Waldstrukturen und Schneisen
Schwarzstorch (Ciconia nigra) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung großer, weitgehend unzerschnittener Waldgebiete mit einem hohen Anteil an alten Laubwald- oder Laubmischwaldbeständen mit Horstbäumen
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in forstwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen in der Brutzeit
  • Erhaltung von Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern und Feuchtgebieten
Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung strukturreicher und weitgehend unzerschnittener Nadel- und Nadelmischwälder in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Alt- und Totholz, Höhlenbäumen, deckungsreichen Tagunterständen, Lichtungen und Schneisen
  • Erhaltung von zumindest naturnahen Gewässern im Wald sowie von Mooren
Uhu (Bubo bubo) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden in Primärhabitaten
  • in Habitaten sekundärer Ausprägung Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten
Wachtelkönig (Crex crex) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Brut- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer an den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Bereichen
Wanderfalke (Falco peregrinus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von Brutplätzen in Felsen und Blockhalden
  • Erhaltung von Brutplätzen in und auf Gebäuden und Brücken
  • Erhaltung von Felswänden mit Brutnischen in Abbaugebieten durch betriebliche Rücksichtnahmen beim Abbaubetrieb
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Wespenbussard (Pernis apivorus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen, strukturreichen Laubwäldern und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Altholz, Totholz, Pioniergehölzen und naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung von Horstbäumen
  • Erhaltung eines zumindest in der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
  • Erhaltung von Bachläufen und Feuchtgebieten im Wald
  • Erhaltung von magerem Grünland und mageren Säumen mit hoher Dichte von Wespen- bzw. Hummelnestern mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Grünlandes im weiteren Umfeld der Brutplätze
Rotmilan (Milvus milvus) VSR Anhang I (B)
  • Erhaltung von naturnahen strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen mit Alt- und Totholz
  • Erhaltung von Horstbäumen und einem geeigneten Horstumfeld insbesondere an Waldrändern, einschließlich eines während der Fortpflanzungszeit störungsarmen Horstumfeldes
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung des Grünlandes im Umfeld der Brutplätze
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Kornweihe (Circus cyaneus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
Rotmilan (Milvus milvus) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung einer weiträumig offenen Agrarlandschaft mit ihren naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) VSR Anhang I (ZR)
  • Erhaltung von großräumigen Grünlandhabitaten mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt
  • Erhaltung von Rastgebieten in weiträumigen Agrarlandschaften
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rastgebiete

Erhaltungsziele der Arten nach Artikel 4, Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie

 
Brutvogel (B)
 
Raubwürger (Lanius excubitor) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von naturnahen, gestuften Waldrändern
  • Erhaltung großflächiger, nährstoffarmer Grünlandhabitate und Magerrasenflächen, deren Bewirtschaftung sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
  • Erhaltung einer strukturreichen, kleinparzelligen Agrarlandschaft mit naturnahen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rainen, Ackersäumen, Brachen und Graswegen
  • Erhaltung von trockenen Ödland-, Heide- und Brachflächen mit eingestreuten alten Obstbäumen, Sträuchern und Gebüschgruppen
Waldschnepfe (Scolopax rusticola) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laub- und Laubmischwaldbeständen in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen
  • Erhaltung von nassen, quellreichen Stellen im Wald
Braunkehlchen (Saxicola rubetra) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreichen Grünlandes durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung strukturierter Brut- und Nahrungshabitate mit extensiv genutzten Wiesen, Weiden, Brachen, ruderalisiertem Grünland sowie mit Gräben, Wegen und Ansitzwarten (Zaunpfähle, Hochstauden)
Wiesenpieper (Anthus pratensis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Grünland mit einem für die Art günstigen Nährstoffhaushalt und Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Brutgebiete
  • Erhaltung von hohen Grundwasserständen in den Brut- und Nahrungshabitaten
Krickente (Anas crecca) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Stillgewässern mit breiten Flachuferzonen und einer reichen Unterwasser- und Ufervegetation
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate, insbesondere in fischereilich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Bekassine (Gallinago gallinago) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Bruthabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung
  • Erhalt für die Art wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offener Schlammflächen
  • Erhaltung von zumindest störungsarmen Nahrungs- und Bruthabitaten
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
Flußuferläufer (Actitis hypoleucos) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung einer weitgehend natürlichen Auendynamik zur Ermöglichung der Neubildung von Altwässern, Uferabbrüchen, Kies-, Sand- und Schlammbänken
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate, insbesondere in fischereilich genutzten Bereichen
Schlagschwirl (Locustella fluviatilis) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von Nassstaudenfluren
Baumfalke (Falco subbuteo) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung strukturreicher Waldbestände mit Altholz, Totholz sowie Pioniergehölzen
  • Erhaltung strukturreicher, großlibellenreicher Gewässer und Feuchtgebiete in der Nähe der Bruthabitate
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Bruthabitate
Wachtel (Coturnix coturnix) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung weiträumiger offener Agrarlandschaften mit Rainen, Ackersäumen, Brachen, Graswegen und Streuobstwiesen
  • Erhaltung offener, großräumiger Grünlandhabitate
Dohle (Corvus monedula) VSR Art.4, Abs.2 (B)
  • Erhaltung von strukturreichen Laubwald- und Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Horst- und Höhlenbäumen und Alt- und Totholzanwärtern
  • Erhaltung einer strukturreichen Agarlandschaft mit Hecken, Feldgehölzen, Streuobstwiesen, Rain
 
Zug- (Z) und Rastvogel (R)
 
Kiebitz (Vanellus vanellus) VSR Art.4, Abs.2 (ZR)
  • Erhaltung hoher Grundwasserstände in den Rast- und Nahrungshabitaten
  • Erhaltung von Grünland durch Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den Habitatansprüchen der Art gerecht werdendenn Bewirtschaftung
  • Erhalt wichtiger Kleinstrukturen wie Nassstellen, Flutmulden und offenen Schalmmflächen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters
  • Beibehaltung oder Wiedereeinführung einer den Habitatansrüchen der Art gerecht werdenden Bewirtschaftung feucheter Äcker
  • Erhaltung zumindest störungsarmer Rast- und Nahrungshabitate, insbesondere in landwirtschaftlich, jagdlich sowie für Zwecke der Erholung genutzten Bereichen
Anlage 4b:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Ebersburg
Gemarkung: Schmalnau
Flur: 11
Flurstück: 104
Teilblatt: 29
Grenze verläuft vom Schnittpunkt der Flurstücke 124, 130 und 133 (Gewässerparzelle) zum Knick der Gewässerparzelle (aus der Karte ersichtlich, Vermessungspunkt) und in Verlängerung dieser Linie bis zum Flurstück 103 (Wegeparzelle).
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Gersfeld (Rhön)
Gemarkung: Altenfeld
Flur: 1
Flurstück: 71
Teilblatt: 25
Grenze verläüft von dem Eckpunkt des Flurstücks 79/1 (aus der Karte ersichtlich) zu einem Punkt auf der Grenzlinie zwischen den Flurstücken 78/3 und 71 (Grabenparzelle), der vom Schnittpunkt der Flurstücke 78/3, 71 und 83/2 42 m entfernt liegt.
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Gersfeld (Rhön)
Gemarkung: Rengersfeld
Flur: 11
Flurstück: 14
Teilblatt: 31
Grenze verläuft in Verlängerung der Nutzungsgrenze auf dem Flurstück 50/2 (aus Karte ersichtliche, gestrichelte Linie) bis zur Grenze zwischen den Flurstücken 26 und 29
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Gersfeld (Rhön)
Gemarkung: Rodenbach
Flur: 2
Flurstück: 94
Teilblatt: 31
Die Grenze des Vogelschutzgebietes bildet die Verlängerung der Linie zwischen den beiden gegenüberliegenden Grenzpunkten der Wegeparzelle 95 auf Höhe des Flurstücks 60 (ebenfalls Wegeparzelle).
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Hilders
Gemarkung: Batten
Flur: 9
Flurstück: 129/32
Teilblatt: 18
Im Flurstück 129/32 beginnt eine Nutzungsgrenze an der Wegeparzelle 91 auf Höhe des Flurstücks 30. Die Grenze des Vogelschutzgebietes folgt dieser Nutzungsgrenze. In Verlängerung dieser Nutzungsgrenze trifft sie auf die Verlängerung der Grenze zwischen den Flurstücken 5/1 und 8/3. Die Grenze des Vogelschutzgebietes liegt am Rand des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 3 "Krautacker" der Gemeinde Hilders, beinhaltet aber noch die landschaftspflegerischen Maßnahmenflächen des Bebauungsplans auf dem Flurstück 129/32..
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Hofbieber
Gemarkung: Obernüst
Flur: 5
Flurstück: 87
Teilblatt: 13
Die Grenze verläuft in einer geraden Linie vom Schnittpunkt der Flurstücke 23, 29 und 30 zum Vermessungspunkt auf der südöstlichen Grenze der Gewässerparzelle 88 (Rechtswert: 3566799,84 / Hochwert 5608889,38). Von dort führt die Grenze in einer geraden Linie bis zum Vermessungspunkt am Knick auf der südöstlichen Grenze der Wegeparzelle 86 (aus der Karte erkennbar).
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Nüsttal
Gemarkung: Haselstein
Flur: 3
Flurstück: 47/4
Teilblatt: 4
Grenze verläuft zwischen dem aus der Karte erkennbaren Knick (Vermessungspunkt) des Flurstücks 70/2 und dem 2. Vermessungspunkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 45/1 und 47/4 (Rechtswert: 3560199,98, Hochwert: 5617045,84), gemessen vom Schnittpunkt der Flurstücke 32/24, 45/1 und 47/4 (von dort 50,17 m).
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Rasdorf
Gemarkung: Rasdorf
Flur: 14
Flurstück: 12/2
Teilblatt: 3
Die Grenze verläuft zwischen der Wegespitze am nordöstlichen Rand des Flurstücks 12/2 zu dem zweiten Vermessungspunkt auf der Wegeparzelle 157 (Rechtswert: 3562530,76, Hochwert: 5621129,04), gemessen von der Ecke, an der die Flurstücke 12/2, 13/1 und 157 zusammentreffen (von dort 76 m)
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Tann (Rhön)
Gemarkung: Habel
Flur: 4
Flurstück: 48/1
Teilblatt: 14
Grenze des Vogelschutzgebietes verläuft senkrecht zur Grenzlinie zwischen den Flurstücken 95/1 und 48/1
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Tann (Rhön)
Gemarkung: Habel
Flur: 4
Flurstück: 42/1
Teilblatt: 14
Die Grenze verläuft in gerader Linie zwischen dem Grenzpunkt der Flurstücke 39, 99/3 und 105 und dem Grenzpunkt der Flurstücke 42/1, 44 und 45
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Tann (Rhön)
Gemarkung: Neuschwambach
Flur: 6
Flurstück: 136
Teilblatt: 18
Die Grenze entspricht der Verlängerung der südöstlichen Grenze der Flurstücke 32/1 und 32/2

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