|
Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel
|
4622-302 Habichtswald und Seilerberg bei Ehlen
|
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
|
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
|
- Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
|
|
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
|
- Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
- Erhaltung offener, besonnter Standorte
|
|
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
|
- Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung der Störungsarmut
|
|
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
|
- Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
- Erhaltung der Nährstoffarmut
|
|
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
|
- Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
- Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
- Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
- Erhaltung typischer geologischer Prozesse
|
|
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
|
- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
|
|
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
|
- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
|
|
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
|
- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
|
|
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
|
Myotis myotis Großes Mausohr
|
- Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwäldern als Sommerlebensraum und Jagdhabitat des Großen Mausohrs
- Erhaltung von Sommerquartieren
- Erhaltung ungestörter Winterquartiere
|
|
Triturus cristatus Kammmolch
|
- Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
- Erhaltung der Hauptwanderkorridore
- Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
- Erhaltung strukturreicher Offenlandbereiche
|
|
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Kassel
|
Gemeinde:
Habichtswald
|
Gemarkung:
Dörnberg
|
Flur:
20
|
Flurstück:
185/99
|
Teilblatt:
1
|
Der Grenzverlauf im Bereich des Steinbruchs Silbersee stellt sich folgendermaßen dar: Ab dem Vermessungspunkt (Rechtswert: 3525618,80 und Hochwert: 5688330,84). nach Osten bis zum Knickpunkt des Grabens (Rechtswert: 3525732,19 und Hochwert: 5688333,85). Dem Graben nach Nord-Osten entlang bis dieser in den Forstweg mündet (Rechtswert: 3525829,55 und Hochwert: 5688386,41). Dann auf der Verbindungslinie zwischen dem Vermessungspunkt (Rechtswert: 3525829,55 und Hochwert: 5688386,41) und dem Schnittpunkt der Nutzungsgrenze mit der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 69/2 und 104/1 (Rechtswert: 3525901,43 und Hochwert: 5688418,00) über den Forstweg hinweg nach Nord-Osten bis zur Flurstücksgrenze.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Kassel
|
Gemeinde:
Habichtswald
|
Gemarkung:
Dörnberg
|
Flur:
20
|
Flurstück:
104/1
|
Teilblatt:
1
|
Der Grenzverlauf im Bereich des Steinbruchs Silbersee stellt sich folgendermaßen dar: Ab dem Schnittpunkt der Nutzungsgrenze mit der Flurstücksgrenze (Rechtswert: 3525901,43 und Hochwert: 5688418,00) wird der Nutzungsgrenze Richtung Nord-Osten gefolgt, bis der Wanderweg Nr. 34 nach Nord-Westen abbiegt. Von hier aus den Wanderweg Richtung Nord-Westen entlang bis zum Schnittpunkt der Flurstücke 104/1, 180/64 und 188/106.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Kassel
|
Gemeinde:
Habichtswald
|
Gemarkung:
Dörnberg
|
Flur:
20
|
Flurstück:
69/2
|
Teilblatt:
1
|
Der Grenzverlauf im Bereich des Steinbruchs Silbersee stellt sich folgendermaßen dar: Bevor die Grenze des Flurstücks 69/2 scharf nach Osten abknickt, verläuft die Grenze auf einer Linie nach Süden, bis diese nach ca 25 m auf den Wanderweg Nr. 34 trifft (Rechtswert: 3525512,00 und Hochwert: 5688673,01). Von hier aus dem Wanderweg Richtung Westen folgend, der parallel zur Abbaukante verläuft. Dieser stößt weiter südlich auf einen Forstweg (Rechtswert: 3525420,32 und Hochwert: 5688470,30). Von hier 15° Richtung Süd-Ost bis zum Vermessungspunkt auf der Flurstücksgrenze (Rechtwsert: 3525449,35 und Hochwert: 5688363,02). Dort verläßt die Abgrenzung zunächst das Flurstück. Zwischen dem Forstweg (Rechtswert: 3525829,55 und Hochwert: 5688386,41) und dem Schnittpunkt der Nutzungsgrenze mit der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 69/2 und 104/1 (Rechtswert: 3525901,43 und Hochwert: 5688418,00) verläuft die Abgrenzung wieder in gerader Linie über dieses Flurstück.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Kassel
|
Gemeinde:
Kassel
|
Gemarkung:
Habichtswald
|
Flur:
11
|
Flurstück:
6/25
|
Teilblatt:
3
|
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücks- oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie vor Ort erkennbaren Schneisen, Wanderwegen, forstlichen Abteilungsgrenzen oder dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Kassel
|
Gemeinde:
Habichtswald
|
Gemarkung:
Dörnberg
|
Flur:
20
|
Flurstück:
101/3
|
Teilblatt:
1
|
Der Grenzverlauf im Bereich des Steinbruchs Silbersee stellt sich folgendermaßen dar: Von hier aus 8° Richtung Ost-Süd bis zur Flurstücksgrenze (Rechtswert: 3525618,80 und Hochwert: 5688330,84).
|
|
Zum Anfang der Seite
|
|