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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel
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4717-301 NSG-Komplex bei Willingen
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Regierungspräsidium: |
Kassel |
Landkreis: |
Waldeck-Frankenberg |
Gemeinde: |
Willingen (Upland) |
Größe: |
182,5 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Gebietskarte (PDF 59,0 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
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- Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
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6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden)
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- Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
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6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
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- Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
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6520 Berg-Mähwiesen
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- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
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- Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung der Störungsarmut
- Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung
- Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
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9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
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91D0* Moorwälder
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Cottus gobio Groppe
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Lampetra planeri Bachneunauge
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
112
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
75/2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
218/108
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
105/3
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Die Gebietsgrenze folgt dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
103
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
88/1
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
109
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Die südliche Grenze des Teilgebietes wird im Bereich des Flurstückes 109 durch eine gerade Linie zwischen dem Rechts- Hochwert R: 3474515,89 / H: 5681254,60 und der nördlichen Spitze des Flurstückes (Vermessungspunkt) gebildet. Die östliche Teilgebietsgrenze bildet der Forstwirtschaftsweg. Der Weg selbst ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
110
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Die nördliche Grenze des Teilgebietes wird im Bereich des Flurstückes 110 durch eine gerade Linie zwischen dem Rechts- Hochwert R: 3474469,03 / H: 5681507,90 und dem Rechts- Hochwert R: 3474528,11 / H: 5681466,91 gebildet. Die östliche Grenze wird durch den Forstwirtschaftsweg gebildet. Der Weg selbst ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
40/1
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
36/1
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
105/2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
51
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
176/114
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Die Gebietsgrenze folgt dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Usseln
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Flur:
8
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Flurstück:
2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Willingen
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Flur:
21
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Flurstück:
29
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Willingen
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Flur:
21
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Flurstück:
45/4
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Willingen
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Flur:
21
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Flurstück:
30/3
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Willingen
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Flur:
21
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Flurstück:
168/28
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Willingen
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Flur:
21
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Flurstück:
36
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Willingen (Upland)
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Gemarkung:
Willingen
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Flur:
21
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Flurstück:
37
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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