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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

4717-301 NSG-Komplex bei Willingen

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Größe: 182,5 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 59,0 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
  • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
  • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen  (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
  • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6520 Berg-Mähwiesen
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
  • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
91D0* Moorwälder
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Cottus gobio Groppe
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 112
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 75/2
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 218/108
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 105/3
Die Gebietsgrenze folgt dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 103
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 88/1
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 109
Die südliche Grenze des Teilgebietes wird im Bereich des Flurstückes 109 durch eine gerade Linie zwischen dem Rechts- Hochwert R: 3474515,89 / H: 5681254,60 und der nördlichen Spitze des Flurstückes (Vermessungspunkt) gebildet. Die östliche Teilgebietsgrenze bildet der Forstwirtschaftsweg. Der Weg selbst ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 110
Die nördliche Grenze des Teilgebietes wird im Bereich des Flurstückes 110 durch eine gerade Linie zwischen dem Rechts- Hochwert R: 3474469,03 / H: 5681507,90 und dem Rechts- Hochwert R: 3474528,11 / H: 5681466,91 gebildet. Die östliche Grenze wird durch den Forstwirtschaftsweg gebildet. Der Weg selbst ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 40/1
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 36/1
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 105/2
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 51
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 176/114
Die Gebietsgrenze folgt dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Usseln
Flur: 8
Flurstück: 2
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Willingen
Flur: 21
Flurstück: 29
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Willingen
Flur: 21
Flurstück: 45/4
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Willingen
Flur: 21
Flurstück: 30/3
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Willingen
Flur: 21
Flurstück: 168/28
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Willingen
Flur: 21
Flurstück: 36
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Willingen (Upland)
Gemarkung: Willingen
Flur: 21
Flurstück: 37
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.

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