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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel
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4720-304 Edersee-Steilhänge
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Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
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- Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
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- Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
- Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
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- Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
- Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
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- Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
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8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
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- Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
- Erhaltung offener, besonnter Standorte
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8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
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- Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung der Störungsarmut
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8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
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- Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung der Störungsarmut
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8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
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- Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
- Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primärstandorten
- Erhaltung der Nährstoffarmut
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9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
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9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Myotis myotis Großes Mausohr
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- Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
- Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
- Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
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Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
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- Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
- Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
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*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
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- Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen
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Limoniscus violaceus Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer
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- Erhaltung alter, teilweise absterbender Laubwälder im Bereich der bekannten Vorkommen
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Lucanus cervus Hirschkäfer
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- Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
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*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
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- Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Vöhl
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Gemarkung:
Asel
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Flur:
22
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Flurstück:
5/1
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Teilblatt:
1
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegeetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Vöhl
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Gemarkung:
Asel
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Flur:
8
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Flurstück:
19/3
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Teilblatt:
1
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Vöhl
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Gemarkung:
Asel
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Flur:
7
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Flurstück:
1/3
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Teilblatt:
1
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Im Bereich des Flurstückes folgt die Gebietsgrenze dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Vöhl
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Gemarkung:
Basdorf
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Flur:
10
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Flurstück:
1
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Teilblatt:
1, 2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Vöhl
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Gemarkung:
Basdorf
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Flur:
13
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Flurstück:
5
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Teilblatt:
1
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Waldeck
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Gemarkung:
Nieder-Werbe
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Flur:
12
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Flurstück:
5
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Teilblatt:
1
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Waldeck
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Gemarkung:
Nieder-Werbe
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Flur:
12
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Flurstück:
7
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Teilblatt:
1
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Waldeck
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Gemarkung:
Nieder-Werbe
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Flur:
12
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Flurstück:
10
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Teilblatt:
1,2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Waldeck
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Gemarkung:
Nieder-Werbe
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Flur:
12
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Flurstück:
24/1
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Teilblatt:
2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Waldeck
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Gemarkung:
Nieder-Werbe
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Flur:
9
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Flurstück:
89
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Teilblatt:
2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Waldeck
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Gemarkung:
Nieder-Werbe
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Flur:
12
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Flurstück:
8
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Teilblatt:
1, 2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Waldeck
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Gemarkung:
Waldeck
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Flur:
13
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Flurstück:
41/1
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Teilblatt:
3
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Waldeck
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Gemarkung:
Waldeck
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Flur:
14
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Flurstück:
33/9
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Teilblatt:
3
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder der geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Waldeck
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Gemarkung:
Waldeck
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Flur:
14
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Flurstück:
14
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Teilblatt:
3
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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