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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

4720-304 Edersee-Steilhänge

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Edertal, Vöhl, Waldeck
Größe: 697,5 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 39,4 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 39,4 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 33,4 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
  • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
  • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
  • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
  • Erhaltung offener, besonnter Standorte
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-Veronicion dillenii
  • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
  • Erhaltung einer gebietstypischen Dynamik auf Primärstandorten
  • Erhaltung der Nährstoffarmut
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
  • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
*Euplagia quadripunctaria Spanische Flagge
  • Erhaltung eines Verbundsystems aus blütenreichen, sonnenexponierten Saumstrukturen in Kombination mit schattigen Elementen wie Gehölzen, Waldrändern-/Säumen, Hohl-/Waldwegen, Schluchten, Steinbrüchen
Limoniscus violaceus Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer
  • Erhaltung alter, teilweise absterbender Laubwälder im Bereich der bekannten Vorkommen
Lucanus cervus Hirschkäfer
  • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
*Osmoderma eremita Eremit, Juchtenkäfer
  • Erhaltung von lichten, totholzreichen Laubwäldern sowie von Flussauen, Parkanlagen und Alleen mit einem ausreichendem Anteil alter, anbrüchiger und höhlenreicher Laubbäume
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Vöhl
Gemarkung: Asel
Flur: 22
Flurstück: 5/1
Teilblatt: 1
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegeetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Vöhl
Gemarkung: Asel
Flur: 8
Flurstück: 19/3
Teilblatt: 1
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Vöhl
Gemarkung: Asel
Flur: 7
Flurstück: 1/3
Teilblatt: 1
Im Bereich des Flurstückes folgt die Gebietsgrenze dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Vöhl
Gemarkung: Basdorf
Flur: 10
Flurstück: 1
Teilblatt: 1, 2
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Vöhl
Gemarkung: Basdorf
Flur: 13
Flurstück: 5
Teilblatt: 1
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Waldeck
Gemarkung: Nieder-Werbe
Flur: 12
Flurstück: 5
Teilblatt: 1
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Waldeck
Gemarkung: Nieder-Werbe
Flur: 12
Flurstück: 7
Teilblatt: 1
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Waldeck
Gemarkung: Nieder-Werbe
Flur: 12
Flurstück: 10
Teilblatt: 1,2
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Waldeck
Gemarkung: Nieder-Werbe
Flur: 12
Flurstück: 24/1
Teilblatt: 2
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Waldeck
Gemarkung: Nieder-Werbe
Flur: 9
Flurstück: 89
Teilblatt: 2
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Waldeck
Gemarkung: Nieder-Werbe
Flur: 12
Flurstück: 8
Teilblatt: 1, 2
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Waldeck
Gemarkung: Waldeck
Flur: 13
Flurstück: 41/1
Teilblatt: 3
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Waldeck
Gemarkung: Waldeck
Flur: 14
Flurstück: 33/9
Teilblatt: 3
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder der geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Waldeck
Gemarkung: Waldeck
Flur: 14
Flurstück: 14
Teilblatt: 3
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.

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