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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

4722-304 Dönche

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Kassel
Gemeinde: Kassel
Größe: 206,3 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 17,7 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


4030 Trockene europäische Heiden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Triturus cristatus Kammmolch
  • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
  • Erhaltung der Hauptwanderkorridore
  • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
  • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen

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