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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

4725-306 Meißner und Meißner Vorland

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Bad Sooden-Allendorf, Berkatal, Eschwege, Großalmerode, Hessisch Lichtenau, Meißner, Waldkappel
Größe: 2043 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 32,8 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 33,9 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 34,5 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 39,3 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 34,3 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
  • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
  • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
  • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
4030 Trockene europäische Heiden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
  • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
  • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung auf Primärstandorten
  • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung auf Sekundärstandorten
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Orchideenreichtums
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte sowie eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung des Wasserhaushalts
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6520 Berg-Mähwiesen
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • Erhaltung eines gebietstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
  • Erhaltung von Pufferzonen zur Verhinderung von Stoffeinträgen und zur Entwicklung einer naturnahen Umgebung
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion)
  • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
  • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
  • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
  • Erhaltung offener, besonnter Standorte
8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
  • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
  • Erhaltung offener, besonnter Standorte
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
  • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
  • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
  • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
  • Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
Triturus cristatus Kammmolch
  • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
  • Erhaltung der Hauptwanderkorridore
  • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
  • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Cypripedium calceolus Frauenschuh
  • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen
  • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen
Lynx lynx Europäischer Luchs
  • Erhaltung von großen unzerschnittenen Wäldern
  • Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung felsiger Hänge und morastiger Zonen
  • Erhaltung vielstufiger Waldränder und angrenzender strukturreicher Offenlandbereiche
  • Erhaltung weitgehend ungestörter Ruhe- und Wurfplätze, bevorzugt in südexponierten Lagen
  • Minimierung der Gefährdung durch den Straßenverkehr
  • Vernetzung isolierter Teilpopulationen z.B. mit Querungshilfen an stark befahrenen Straßen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
  • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Hessisch Lichtenau
Gemarkung: Hausen
Flur: 15
Flurstück: 2/2
Teilblatt: 1
Vom Eckpunkt der Flurstücke 1/2, Flur 16, 1/2 Flur 37 und dem Flurstück 2/2, Flur 15 verläuft die FFH-Gebietsgrenze innerhalb des Flurstückes 2/2, Flur 15 entlang von vor Ort nachvollziehbaren Schneisen, forstlichen Abteilungsgrenzen, Nutzungsgrenzen oder forstlichen Wegen. Die Wege oder Schneisen selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. Der Verlauf der FFH-Gebietsgrenze wird in diesem Teil zusätzlich durch folgende Recht- und Hochwerte festgelegt: Im Norden beginnend mit dem Rechtswert 3559591,05999/Hochwert 5677516,94999 Richtung Süden einem Forstwirtschaftsweg folgend zum Schneisenkreuz Rechtswert 3559254,098, Hochwert 5676440,877, nach Westen abknickend in Verlängerung der Schneise auf den Punkt 3558972,938, Hochwert 5676552,3840, dann dem forstlichem Weg folgend bis zu dem Parkplatz (Flurstück 8/1, Flur 15, Gemarkung Hausen. Das FFH-Gebiet liegt westlich dieser Linie.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Hessisch Lichtenau
Gemarkung: Hausen
Flur: 15
Flurstück: 2/2
Teilblatt: 2
Vom Eckpunkt der Flurstücke 1/2, Flur 16, 1/2 Flur 37 und dem Flurstück 2/2, Flur 15 verläuft die FFH-Gebietsgrenze innerhalb des Flurstückes 2/2, Flur 15 entlang von vor Ort nachvollziehbaren Schneisen, forstlichen Abteilungsgrenzen, Nutzungsgrenzen oder forstlichen Wegen. Die Wege oder Schneisen selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes. Der Verlauf der FFH-Gebietsgrenze wird in diesem Teil zusätzlich durch folgende Recht- und Hochwerte festgelegt: Im Norden beginnend mit dem Rechtswert 3559591,05999/Hochwert 5677516,94999 Richtung Süden einem Forstwirtschaftsweg folgend zum Schneisenkreuz Rechtswert 3559254,098, Hochwert 5676440,877, nach Westen abknickend in Verlängerung der Schneise auf den Punkt 3558972,938, Hochwert 5676552,3840, dann dem forstlichem Weg folgend bis zu dem Parkplatz (Flurstück 8/1, Flur 15, Gemarkung Hausen. Das FFH-Gebiet liegt westlich dieser Linie.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Meißner
Gemarkung: Vockerode
Flur: 21
Flurstück: 37/12
Teilblatt: 4
Von der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 4/1, Flur 21, Gemarkung Vockerode, verläuft die FFH-Gebietsgrenze auf einem forstlichen Weg Richtung Norden entlang folgender Rechts- und Hochwerte beginnen im Süden: Rechtswert 3560778,74064, Hochwert 5675324,12695 zum Punkt 3560973,99307, 5675622,83403 zum Punkt 3561104,15853, 5675907,54037. Der letzte Punkt liegt auf einem im Luftbild erkennbaren Forstweg. Die FFH-Gebietsgrenze folgt ab hier dem im Luftbild erkennbaren forstwirtschaftlichem Weg. Dass FFH-Gebiet liegt östlich dieser Linie.

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