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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

4823-301 Riedforst bei Melsungen

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Kassel
Gemeinde: Hessisch Lichtenau, Melsungen, Spangenberg, Söhrewald
Größe: 2054 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 32,9 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 32,7 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit stehendem Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
Lynx lynx Europäischer Luchs
  • Erhaltung von großen unzerschnittenen Wäldern
  • Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung felsiger Hänge und morastiger Zonen
  • Erhaltung vielstufiger Waldränder und angrenzender strukturreicher Offenlandbereiche
  • Erhaltung weitgehend ungestörter Ruhe- und Wurfplätze, bevorzugt in südexponierten Lagen
  • Minimierung der Gefährdung durch den Straßenverkehr
  • Vernetzung isolierter Teilpopulationen z.B. mit Querungshilfen an stark befahrenen Straßen
Triturus cristatus Kammmolch
  • Erhaltung von zentralen Lebensraumkomplexen mit besonnten, zumindest teilweise dauerhaft wasserführenden, krautreichen Stillgewässern
  • Erhaltung der Hauptwanderkorridore
  • Erhaltung fischfreier oder fischarmer Laichgewässer
  • Erhaltung strukturreicher Laub- und Laubmischwaldgebiete und/oder strukturreiche Offenlandbereiche in den zentralen Lebensraumkomplexen
Lucanus cervus Hirschkäfer
  • Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Söhrewald
Gemarkung: Eiterhagen
Flur: 14
Flurstück: 16/4
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Spangenberg
Gemarkung: Spangenberg
Flur: 30
Flurstück: 16
Teilblatt: 2
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Spangenberg
Gemarkung: Spangenberg
Flur: 30
Flurstück: 14
Teilblatt: 2
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Spangenberg
Gemarkung: Spangenberg
Flur: 31
Flurstück: 3
Teilblatt: 2
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Söhrewald
Gemarkung: Eiterhagen
Flur: 12
Flurstück: 45/10
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Söhrewald
Gemarkung: Eiterhagen
Flur: 13
Flurstück: 10/1 .
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Söhrewald
Gemarkung: Eiterhagen
Flur: 13
Flurstück: 17/1 .
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Melsungen
Gemarkung: Kehrenbach
Flur: 7
Flurstück: 4/1 .
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Melsungen
Gemarkung: Kehrenbach
Flur: 7
Flurstück: 3/1 .
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Melsungen
Gemarkung: Kehrenbach
Flur: 7
Flurstück: 11/1 .
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Melsungen
Gemarkung: Günsterode
Flur: 19
Flurstück: 3
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.

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