Hessen Logo Regierungspräsidium Kassel hessen.de | Hilfe
Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

4825-302 Werra- und Wehretal

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Werra-Meißner, Schwalm-Eder
Gemeinde: Bad Sooden-Allendorf, Berkatal, Eschwege, Großalmerode, Gutsbezirk Kaufunger Wald, Hessisch Lichtenau, Meinhard, Meißner, Neu-Eichenberg, Ringgau, Sontra, Spangenberg, Waldkappel, Wanfried, Wehretal, Witzenhausen
Größe: 24493,8 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 16,2 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 17,1 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 16,0 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 16,4 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 16,4 M) 
 PDF Teilkarte 6 (PDF 15,6 M) 
 PDF Teilkarte 7 (PDF 17,0 M) 
 PDF Teilkarte 8 (PDF 17,7 M) 
 PDF Teilkarte 9 (PDF 40,5 M) 
 PDF Teilkarte 10 (PDF 37,6 M) 
 PDF Teilkarte 11 (PDF 15,3 M) 
 PDF Teilkarte 12 (PDF 15,0 M) 
 PDF Teilkarte 13 (PDF 16,8 M) 
 PDF Teilkarte 14 (PDF 39,8 M) 
 PDF Teilkarte 15 (PDF 40,4 M) 
 PDF Teilkarte 16 (PDF 40,2 M) 
 PDF Teilkarte 17 (PDF 38,9 M) 
 PDF Teilkarte 18 (PDF 39,6 M) 
 PDF Teilkarte 19 (PDF 40,1 M) 
 PDF Teilkarte 20 (PDF 32,3 M) 
 PDF Teilkarte 21 (PDF 39,6 M) 
 PDF Teilkarte 22 (PDF 39,2 M) 
 PDF Teilkarte 23 (PDF 39,3 M) 
 PDF Teilkarte 24 (PDF 40,6 M) 
 PDF Teilkarte 25 (PDF 40,0 M) 
 PDF Teilkarte 26 (PDF 39,7 M) 
 PDF Teilkarte 27 (PDF 40,1 M) 
 PDF Teilkarte 28 (PDF 40,8 M) 
 PDF Teilkarte 29 (PDF 40,9 M) 
 PDF Teilkarte 30 (PDF 41,0 M) 
 PDF Teilkarte 31 (PDF 6,0 M) 
 PDF Teilkarte 32 (PDF 5,1 M) 
 PDF Teilkarte 33 (PDF 6,0 M) 
 PDF Teilkarte 34 (PDF 39,7 M) 
 PDF Teilkarte 35 (PDF 40,3 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
  • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
  • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
4030 Trockene europäische Heiden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Orchideenreichtums
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
  • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion)
  • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung typischer Habitate und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
  • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
  • Erhaltung offener, besonnter Standorte
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8230 Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
  • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
  • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
  • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
  • Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Orchideen-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
91D0* Birken-Moorwälder
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung des bestandsprägenden Wasserhaushalts

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
  • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
  • Erhaltung von funktionsfähigen Sommerquartieren
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
  • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen.
Bombina variegata Gelbbauchunke
  • Erhaltung von Brachen oder von Flächen im Umfeld der Gewässerhabitate, deren Bewirtschaftung artverträglich ist
  • Erhaltung von Lebensraumkomplexen mit besonnten, flachen, möglichst fischfreien Kleingewässern
Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn
  • Erhaltung beseidelter Felsstandorte sowie lichter Felsspalten und Höhlen im Umfeld
  • Erhaltung der hydrologischen Verhältnisse (Oberflächen- und Grundwasser) im Umfeld der Standorte
Cypripedium calceolus Frauenschuh
  • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Eichen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen
  • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen
Euphydryas aurinia Skabiosen-Scheckenfalter
  • Erhaltung von Magerrasen und Wiesen mit stabilen Beständen der Futterpflanzen Teufelsabbiß (Succisa pratensis), Knautie (Knautia arvensis) bzw. Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria)
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung der Magerrasen und Wiesen
Dicranum viride Grünes Besenmoos
  • Erhaltung von Laubbaumbeständen mit luftfeuchtem Innenklima und alten, auch krummschäftigen oder schrägstehenden Trägerbäumen (v. a. Buche, Eiche, Linde)
Lynx lynx Europäischer Luchs
  • Erhaltung von großen unzerschnittenen Wäldern
  • Erhaltung von naturnahen und strukturreichen Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung felsiger Hänge und morastiger Zonen
  • Erhaltung vielstufiger Waldränder und angrenzender strukturreicher Offenlandbereiche
  • Erhaltung weitgehend ungestörter Ruhe- und Wurfplätze, bevorzugt in südexponierten Lagen
  • Minimierung der Gefährdung durch den Straßenverkehr
  • Vernetzung isolierter Teilpopulationen z.B. mit Querungshilfen an stark befahrenen Straßen
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Neu-Eichenberg
Gemarkung: Eichenberg
Flur: 3
Flurstück: 3
Teilblatt: 5
An der südwestliche Spitze des Flurstückes 117, Flur 1, Gemarkung Ziegenhagen folgt die FFH-Gebietsgrenze nach Süden einem Forstwirtschaftsweg bis zum Punkt 3562131,13433/5693075,6553. Von dort folgt die Grenze einem Forstwirtschaftweg nach Osten bis zur südwestlichen Spitze des Flurstückes 2, Flur 2, Gemarkung Eichenberg.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Meinhard
Gemarkung: Grebendorf
Flur: 7
Flurstück: 4/1
Teilblatt: 19
Von der südöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 45, Flur 6, Gemarkung Grebendorf folgt die FFH-Gebietsgrenze nach Nordwesten einem Forstwirtschaftsweg zur östlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 73. Von dort folgt die Grenze einem Forstwirtschaftsweg nach Nordosten zum Punkt 3576110,1104/5676775,7448. Dann folgt die Grenze einem in der Karte gekennzeichneten und im Luftbild sichtbaren Forstwirtschaftsweg erst nach Norden und dann nach Osten. Vom Punkt 3576230,1999/5676981,32 verläuft die Grenze in gerader Linie Richtung Osten zum Punkt 3576347,93/5676983,06 auf der Gemeinde- und Landesgrenze zu Thüringen. Das FFH-Gebiet liegt östlich bzw. südlich dieser Linie.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Waldkappel
Gemarkung: Harmuthsachsen
Flur: 8
Flurstück: 1
Teilblatt: 27
Im Osten des Flurstückes folgt die FFH-Gebietsgrenze einem Forstwirtschaftsweg. Im Süden beginnt die Grenze an der nördliche Spitze des Flurstückes 2, Flur 8, Gemarkung Harmuthsachsen, verläuft dann nach Nordosten über den Punkt 3560325,681/5668794,81677, wo der Weg dann nach Westen hin über die Punkte 3560317,6156/5668829,0946 und 3560272,584/5668860,0119 anknickt zum Punkt 3560192,6024/5668909,0762 bevor er kurz darauf auf die Flurgrenze zur Flur 6 beim Flurstück 84/1 trifft. Das FFH-Gebiet liegt westlich bzw. südlich dieser Linie.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Wehretal
Gemarkung: Oetmannshausen
Flur: 7
Flurstück: 32/1
Teilblatt: 31
Im Westen folgt die FFH-Gebietsgrenze auf diesem Flurstück einem Forstwirtschaftsweg von der südöstlichen Spitze des Flurstückes 107 nach Norden verlaufend bis zur Gemarkungsgrenze zwischen Oetmannshausen und Reichensachsen.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Wehretal
Gemarkung: Reichensachsen
Flur: 16
Flurstück: 90/1
Teilblatt: 31
Von der Gemarkungsgrenze Oetmannhausen/Reichensachsen zwischen den Flurstücken 32/1, Flur 7 Gemarkung Oetmannshausen und Flurstück 90/1, Flur 16 Gemarkung Reichenbach folgt die FFH-Gebietsgrenze einem Forstwirtschaftsweg erst Richtung Nordosten und dann Richtung Osten abknickend. Dabei werden im Westen beginnend folgende Punkte berührt: 3569052,5854/5667416,0114 über 3569179,833/5667458,2396 zum Punkt 3569326,94/5667373,12. Der letzte Punkt endet an der Nutzungsgrenze Wald/Feld. Ab dort ist die Grenze auf dem Luftbild eindeutig nachvollziehbar. Das FFH-Gebiet liegt östlich und südlich dieser Linie.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Witzenhausen
Gemarkung: Ziegenhagen
Flur: 13
Flurstück: 36/4
Teilblatt: 2
An der nördlichen Spitze des Flurstückes 5, Flur 4, Gemarkung Ziegenhagen beginnt in der gedachten Verlängerung der Flurstücksgrenze über die Wegeparzelle (Flurstück 124) die FFH-Gebietsgrenze und verläuft nach Nordosten zu dem Punkt 3552685,0636/5692064,1637. Von dort folgt die Grenze einem in der Luftbildkarte sichbarem forstwirtschaftlichem Weg nach Norden. Das FFH-Gebiet liegt südlich bzw. östlich dieser Linie.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Witzenhausen
Gemarkung: Ziegenhagen
Flur: 8
Flurstück: 5/5
Teilblatt: 2
Beginnend an der westlichen Grenze des Flurstückes 13/1, Flur 8, Gemarkung Ziegenhagen verläuft die FFH-Gebietsgrenze von dem Punkt in gerader Linie nach Südosten zum Punkt 3552890,412, 5693522,671. Ab diesem Punkt folgt die FFH-Gebietsgrenze einem Forstweg Richtung Südwesten, der auf dem Luftbild erkennbar ist. Das FFH-Gebiet liegt südlich bzw. westlich dieser Linie.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Witzenhausen
Gemarkung: Ziegenhagen
Flur: 8
Flurstück: 11/1
Teilblatt: 2
An der nördlichen Spitze des Flurstückes 32/1, Flur 3, Gemarkung Ziegenhagen verläuft die FFH-Gebietsgrenze auf dem Flurstück11/1 nach Norden zu dem Punkt 3551743,6449/5692662,2843. Von dort folgt die Grenze einem auf dem Luftbild erkennbaren Forstwirtschaftsweg. Das FFH-Gebiet liegt westlich der Linie.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Wehretal
Gemarkung: Langenhain
Flur: 18
Flurstück: 1/1
Teilblatt: 33
Im Osten folgt die Grenze einem Forstwirtschaftsweg zwischen den 2 forstlichen Abteilungen 705 und 708 im Staatswald. Südlich und nördlich grenzen ebenfalls Forstwirtschaftswege an. Im Westen, innerhalb der Abt 705, folgt der Grenzverlauf einer Linie am südlichen Weg vom Punkt 3575128,311, 5666767,601 zum nördlichen Weg Punkt 3574984,465, 5666948,348. Das FFH-Gebiet liegt östlich dieser Linie
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Ringgau
Gemarkung: Datterode
Flur: 36
Flurstück: 47
Teilblatt: 31 / 32
Die Grenze des FFH-Gebietes nordwestlich von Datterode folgt den Abgrenzungen des Flurstückes 47 aus der neuen Flurbereinigung Datterode (2015). Das Flurstück 47 ist Teil des FFH-Gebietes

Zum Anfang der Seite