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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

4826-305 Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Ringgau, Weißenborn
Größe: 634,5 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 26,0 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 62,0 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
  • Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion)
  • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
Cypripedium calceolus Frauenschuh
  • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder) mit Auflichtungen und (Innen-) Säumen
  • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Ringgau
Gemarkung: Netra
Flur: 8
Flurstück: 10/3
Teilblatt: 2
Im Bereich des Flurstückes 10/3 in der Flur 8, Gemarkung Netra verläuft die FFH-Gebietsgrenze vom nordöstlich Eckpunkt des Flurstückes 11, Flur 9, Gemarkung Netra entlang eines forstwirtschaftlichen Weges bis zur Gemarkungsgrenze zum Flurstück 1/1 in der Flur 1, Gemarkung Rittmannshausen, wo die Grenze auf einen in der Karte eingezeichneten forstlichen Weg trifft. Hier verläuft die Grenze weiter entlang dieses in der Karte eingezeichneten Weges bis zum Flurstück 1/2. Das FFH-Gebiet liegt nördlich dieser Linie, der Weg selber ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Ringgau
Gemarkung: Netra
Flur: 8
Flurstück: 10/3
Teilblatt: 1
Im Bereich des Flurstückes 10/3 in der Flur 8, Gemarkung Netra verläuft die FFH-Gebietsgrenze vom nordöstlich Eckpunkt des Flurstückes 11, Flur 9, Gemarkung Netra entlang eines forstwirtschaftlichen Weges bis zur Gemarkungsgrenze zum Flurstück 1/1 in der Flur 1, Gemarkung Rittmannshausen, wo die Grenze auf einen in der Karte eingezeichneten forstlichen Weg trifft. Hier verläuft die Grenze weiter entlang dieses in der Karte eingezeichneten Weges bis zum Flurstück 1/2. Das FFH-Gebiet liegt nördlich dieser Linie, der Weg selber ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Weißenborn
Gemarkung: Rambach
Flur: 14
Flurstück: 1
Teilblatt: 2
An der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 1, Flur 14, Gemarkung Rambach verläuft die FFH-Gebietsgrenze im Bereich des Flurstückes 44 und 145, Flur 9, Gemarkung Rambach entlang der Flurgrenze zwisschen Flur 9 und 14 bis zur südöstlichen Spitze der Wegeparzelle des Flustückes 145. Von dort verläuft die Grenze in Verlängerung der Flurgrenze nach Süden bis diese bei dem Punkt Rechtwert 3580407,41, Hochwert 5663362,98 auf den dortigen Forstwirtschaftweg trifft.

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