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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel
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4826-305 Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn
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Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen
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- Erhaltung des Offenlandcharakters mit einem landschaftsprägenden Wacholderbestand
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
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- Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
- Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
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- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion)
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- Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung typischer Ausprägungen und Strukturen (z.B. Quellrinnen, Tuffbildung)
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8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
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- Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung der Störungsarmut
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9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
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91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Myotis myotis Großes Mausohr
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- Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat
- Erhaltung ungestörter Winterquartiere
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Cypripedium calceolus Frauenschuh
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- Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder) mit Auflichtungen und (Innen-) Säumen
- Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Werra-Meißner
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Gemeinde:
Ringgau
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Gemarkung:
Netra
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Flur:
8
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Flurstück:
10/3
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Teilblatt:
2
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Im Bereich des Flurstückes 10/3 in der Flur 8, Gemarkung Netra verläuft die FFH-Gebietsgrenze vom nordöstlich Eckpunkt des Flurstückes 11, Flur 9, Gemarkung Netra entlang eines forstwirtschaftlichen Weges bis zur Gemarkungsgrenze zum Flurstück 1/1 in der Flur 1, Gemarkung Rittmannshausen, wo die Grenze auf einen in der Karte eingezeichneten forstlichen Weg trifft. Hier verläuft die Grenze weiter entlang dieses in der Karte eingezeichneten Weges bis zum Flurstück 1/2. Das FFH-Gebiet liegt nördlich dieser Linie, der Weg selber ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Werra-Meißner
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Gemeinde:
Ringgau
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Gemarkung:
Netra
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Flur:
8
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Flurstück:
10/3
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Teilblatt:
1
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Im Bereich des Flurstückes 10/3 in der Flur 8, Gemarkung Netra verläuft die FFH-Gebietsgrenze vom nordöstlich Eckpunkt des Flurstückes 11, Flur 9, Gemarkung Netra entlang eines forstwirtschaftlichen Weges bis zur Gemarkungsgrenze zum Flurstück 1/1 in der Flur 1, Gemarkung Rittmannshausen, wo die Grenze auf einen in der Karte eingezeichneten forstlichen Weg trifft. Hier verläuft die Grenze weiter entlang dieses in der Karte eingezeichneten Weges bis zum Flurstück 1/2. Das FFH-Gebiet liegt nördlich dieser Linie, der Weg selber ist nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Werra-Meißner
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Gemeinde:
Weißenborn
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Gemarkung:
Rambach
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Flur:
14
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Flurstück:
1
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Teilblatt:
2
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An der nordwestlichen Grenze des Flurstückes 1, Flur 14, Gemarkung Rambach verläuft die FFH-Gebietsgrenze im Bereich des Flurstückes 44 und 145, Flur 9, Gemarkung Rambach entlang der Flurgrenze zwisschen Flur 9 und 14 bis zur südöstlichen Spitze der Wegeparzelle des Flustückes 145. Von dort verläuft die Grenze in Verlängerung der Flurgrenze nach Süden bis diese bei dem Punkt Rechtwert 3580407,41, Hochwert 5663362,98 auf den dortigen Forstwirtschaftweg trifft.
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