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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel
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4917-350 Obere Eder
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Regierungspräsidium: |
Kassel |
Landkreis: |
Waldeck-Frankenberg |
Gemeinde: |
Allendorf (Eder), Battenberg (Eder), Bromskirchen, Burgwald, Frankenau, Frankenberg (Eder), Hatzfeld (Eder), Korbach, Lichtenfels, Vöhl |
Größe: |
2335 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Teilkarte 1 (PDF 1,6 M) | |
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Teilkarte 2 (PDF 1,2 M) | |
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Teilkarte 3 (PDF 1,7 M) | |
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Teilkarte 4 (PDF 1,8 M) | |
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Teilkarte 5 (PDF 1,9 M) | |
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Teilkarte 6 (PDF 1,8 M) | |
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Teilkarte 7 (PDF 1,6 M) | |
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Teilkarte 8 (PDF 16,5 M) | |
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Teilkarte 9 (PDF 2,2 M) | |
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Teilkarte 10 (PDF 2,1 M) | |
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Teilkarte 11 (PDF 16,3 M) | |
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Teilkarte 12 (PDF 16,2 M) | |
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Teilkarte 13 (PDF 15,0 M) | |
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Teilkarte 14 (PDF 15,1 M) | |
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Teilkarte 15 (PDF 15,8 M) | |
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Teilkarte 16 (PDF 16,5 M) | |
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Teilkarte 17 (PDF 2,7 M) | |
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Teilkarte 18 (PDF 2,4 M) | |
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Teilkarte 19 (PDF 1,6 M) | |
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Teilkarte 20 (PDF 1,9 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
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- Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
- Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
- Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden TeichBewirtschaftung
- Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
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3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
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- Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
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3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
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- Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
- Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
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4030 Trockene europäische Heiden
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- Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
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- Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
- Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
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6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
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- Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
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6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
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- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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6520 Berg-Mähwiesen
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- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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7230 Kalkreiche Niedermoore
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- Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
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- Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
- Erhaltung offener, besonnter Standorte
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8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
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- Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung der Störungsarmut
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8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
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- Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
- Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
- Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
- Erhaltung typischer geologischer Prozesse
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9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
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9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
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91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Cobitis taenia Steinbeißer
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Cottus gobio Groppe
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Lampetra planeri Bachneunauge
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
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- Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
- Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
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Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer
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- Erhaltung von reich strukturierten Fließgewässerabschnitten mit für die Art günstigen Habitatstrukturen (Wechsel besonnter und beschatteter Abschnitte, variierender Fließgeschwindigkeit und sandig-kiesiges Substrat)
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Unio crassus Gemeine Flussmuschel
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- Erhaltung eines natürlichen, einheimischen Fischbestandes (Weißfische)
- Erhaltung von strukturreichen, unverbauten Fließgewässern mit sandig-kiesigem Sediment, guter Sauerstoffversorgung im Lückensystem der Gewässersohle und einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässergüte
- Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer
- Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bromskirchen
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Gemarkung:
Bromskirchen
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Flur:
20
|
Flurstück:
81
|
Teilblatt:
12
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Lichtenfels
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Gemarkung:
Dalwigksthal
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Flur:
5
|
Flurstück:
5/1
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Teilblatt:
5
|
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem landwirtschaftlichen Wegenetz. Der Weg selbst ist nicht Teil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
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Flur:
16
|
Flurstück:
1
|
Teilblatt:
11
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
25
|
Flurstück:
1
|
Teilblatt:
16
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
25
|
Flurstück:
1
|
Teilblatt:
15
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
19
|
Flurstück:
12/1
|
Teilblatt:
11
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
21
|
Flurstück:
30
|
Teilblatt:
11
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
20
|
Flurstück:
3
|
Teilblatt:
11
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
19
|
Flurstück:
12/2
|
Teilblatt:
11
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
24
|
Flurstück:
21
|
Teilblatt:
15
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
24
|
Flurstück:
3/1
|
Teilblatt:
12
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
21
|
Flurstück:
30
|
Teilblatt:
12
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
13
|
Flurstück:
20/4
|
Teilblatt:
14
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
17
|
Flurstück:
108
|
Teilblatt:
14
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
20
|
Flurstück:
3
|
Teilblatt:
14
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
16
|
Flurstück:
1
|
Teilblatt:
14
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
15
|
Flurstück:
42
|
Teilblatt:
14
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
21
|
Flurstück:
30
|
Teilblatt:
15
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Battenberg (Eder)
|
Gemarkung:
Dodenau
|
Flur:
17
|
Flurstück:
108
|
Teilblatt:
11
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Vöhl
|
Gemarkung:
Ederbringhausen
|
Flur:
5
|
Flurstück:
21/12
|
Teilblatt:
8
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Vöhl
|
Gemarkung:
Ederbringhausen
|
Flur:
5
|
Flurstück:
21/7
|
Teilblatt:
8
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Allendorf (Eder)
|
Gemarkung:
Battenfeld
|
Flur:
1
|
Flurstück:
1
|
Teilblatt:
15
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Allendorf (Eder)
|
Gemarkung:
Battenfeld
|
Flur:
1
|
Flurstück:
2
|
Teilblatt:
16
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Allendorf (Eder)
|
Gemarkung:
Battenfeld
|
Flur:
1
|
Flurstück:
1
|
Teilblatt:
12, 15
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Bromskirchen
|
Gemarkung:
Bromskirchen
|
Flur:
24
|
Flurstück:
4
|
Teilblatt:
11
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Bromskirchen
|
Gemarkung:
Bromskirchen
|
Flur:
24
|
Flurstück:
3/1
|
Teilblatt:
11
|
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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