Hessen Logo Regierungspräsidium Kassel hessen.de | Hilfe
Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

4917-350 Obere Eder

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Allendorf (Eder), Battenberg (Eder), Bromskirchen, Burgwald, Frankenau, Frankenberg (Eder), Hatzfeld (Eder), Korbach, Lichtenfels, Vöhl
Größe: 2335 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 1,6 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 1,2 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 1,7 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 1,9 M) 
 PDF Teilkarte 6 (PDF 1,8 M) 
 PDF Teilkarte 7 (PDF 1,6 M) 
 PDF Teilkarte 8 (PDF 16,5 M) 
 PDF Teilkarte 9 (PDF 2,2 M) 
 PDF Teilkarte 10 (PDF 2,1 M) 
 PDF Teilkarte 11 (PDF 16,3 M) 
 PDF Teilkarte 12 (PDF 16,2 M) 
 PDF Teilkarte 13 (PDF 15,0 M) 
 PDF Teilkarte 14 (PDF 15,1 M) 
 PDF Teilkarte 15 (PDF 15,8 M) 
 PDF Teilkarte 16 (PDF 16,5 M) 
 PDF Teilkarte 17 (PDF 2,7 M) 
 PDF Teilkarte 18 (PDF 2,4 M) 
 PDF Teilkarte 19 (PDF 1,6 M) 
 PDF Teilkarte 20 (PDF 1,9 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
  • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden TeichBewirtschaftung
  • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
  • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
  • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität und Gewässerdynamik
  • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
  • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
4030 Trockene europäische Heiden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden
  • Erhaltung des Offenlandcharakters und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung eines typischen Wasserhaushalts
  • Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
  • Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
6520 Berg-Mähwiesen
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
7230 Kalkreiche Niedermoore
  • Erhaltung eines gebietstypischen Wasserhaushaltes und eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8150 Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas
  • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
  • Erhaltung offener, besonnter Standorte
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
  • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
  • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
  • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
  • Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung eines bestandsprägenden Grundwasserhaushalts
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Cobitis taenia Steinbeißer
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit Gewässersohlbereichen aus unverfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Cottus gobio Groppe
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
  • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
  • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer
  • Erhaltung von reich strukturierten Fließgewässerabschnitten mit für die Art günstigen Habitatstrukturen (Wechsel besonnter und beschatteter Abschnitte, variierender Fließgeschwindigkeit und sandig-kiesiges Substrat)
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Unio crassus Gemeine Flussmuschel
  • Erhaltung eines natürlichen, einheimischen Fischbestandes (Weißfische)
  • Erhaltung von strukturreichen, unverbauten Fließgewässern mit sandig-kiesigem Sediment, guter Sauerstoffversorgung im Lückensystem der Gewässersohle und einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Gewässergüte
  • Erhaltung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer
  • Erhaltung von Gewässerrandstreifen zur Minimierung von Nährstoffeinträgen und Feinsedimenten aus der Umgebung
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Bromskirchen
Gemarkung: Bromskirchen
Flur: 20
Flurstück: 81
Teilblatt: 12
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Lichtenfels
Gemarkung: Dalwigksthal
Flur: 5
Flurstück: 5/1
Teilblatt: 5
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem landwirtschaftlichen Wegenetz. Der Weg selbst ist nicht Teil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 16
Flurstück: 1
Teilblatt: 11
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 25
Flurstück: 1
Teilblatt: 16
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 25
Flurstück: 1
Teilblatt: 15
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 19
Flurstück: 12/1
Teilblatt: 11
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 21
Flurstück: 30
Teilblatt: 11
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 20
Flurstück: 3
Teilblatt: 11
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 19
Flurstück: 12/2
Teilblatt: 11
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 24
Flurstück: 21
Teilblatt: 15
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 24
Flurstück: 3/1
Teilblatt: 12
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 21
Flurstück: 30
Teilblatt: 12
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 13
Flurstück: 20/4
Teilblatt: 14
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 17
Flurstück: 108
Teilblatt: 14
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 20
Flurstück: 3
Teilblatt: 14
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 16
Flurstück: 1
Teilblatt: 14
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 15
Flurstück: 42
Teilblatt: 14
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 21
Flurstück: 30
Teilblatt: 15
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Battenberg (Eder)
Gemarkung: Dodenau
Flur: 17
Flurstück: 108
Teilblatt: 11
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Vöhl
Gemarkung: Ederbringhausen
Flur: 5
Flurstück: 21/12
Teilblatt: 8
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Vöhl
Gemarkung: Ederbringhausen
Flur: 5
Flurstück: 21/7
Teilblatt: 8
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Allendorf (Eder)
Gemarkung: Battenfeld
Flur: 1
Flurstück: 1
Teilblatt: 15
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Allendorf (Eder)
Gemarkung: Battenfeld
Flur: 1
Flurstück: 2
Teilblatt: 16
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Allendorf (Eder)
Gemarkung: Battenfeld
Flur: 1
Flurstück: 1
Teilblatt: 12, 15
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Bromskirchen
Gemarkung: Bromskirchen
Flur: 24
Flurstück: 4
Teilblatt: 11
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Waldeck-Frankenberg
Gemeinde: Bromskirchen
Gemarkung: Bromskirchen
Flur: 24
Flurstück: 3/1
Teilblatt: 11
In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.

Zum Anfang der Seite