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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel
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4920-302 Sondertal und Talgraben bei Bad Wildungen
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Regierungspräsidium: |
Kassel |
Landkreis: |
Waldeck-Frankenberg |
Gemeinde: |
Bad Wildungen |
Größe: |
62,5 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Gebietskarte (PDF 16,9 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
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- Erhaltung des biotopprägenden gebietstypischen Wasserhaushalts
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9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
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91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Cottus gobio Groppe
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
19
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Flurstück:
27/8
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
20
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Flurstück:
3
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
18
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Flurstück:
3/4
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
19
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Flurstück:
20/4
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
20
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Flurstück:
14/2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
18
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Flurstück:
2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
20
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Flurstück:
18/1
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
20
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Flurstück:
18/2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
20
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Flurstück:
14/1
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
20
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Flurstück:
13
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
19
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Flurstück:
7/2
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
20
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Flurstück:
12
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
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Gemeinde:
Bad Wildungen
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Gemarkung:
Bad Wildungen
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Flur:
19
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Flurstück:
6
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In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem Wege- und Abteilungsnetz der forstllichen Grundkarte. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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