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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel
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4926-350 Boyneburg und Schickeberg bei Breitau
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Regierungspräsidium: |
Kassel |
Landkreis: |
Werra-Meißner |
Gemeinde: |
Ringgau, Sontra |
Größe: |
292,6 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Gebietskarte (PDF 67,1 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
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- Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
- Gewährleistung der natürlichen Entwicklung (auf Primärstandorten)
- Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- (Auf Sekundärstandorten) Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
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6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
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- Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
- Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
- Erhaltung des Orchideenreichtum
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6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
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- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
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8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
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- Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
- Erhaltung offener, besonnter Standorte
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8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
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- Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung der Störungsarmut
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8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
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- Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
- Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
- Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
- Erhaltung typischer geologischer Prozesse
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9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
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9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Cypripedium calceolus Frauenschuh
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- Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Eichen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen
- Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen
- Erhaltung von Rohboden-Habitaten für Sandbienen als wichtige Bestäuber
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Werra-Meißner
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Gemeinde:
Sontra
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Gemarkung:
Wichmannshausen
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Flur:
20
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Flurstück:
2/4
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Teilblatt:
1
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Von der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 15 verläuft die FFH-Gebietsgrenze nach Norden entlang eines Forstwirtschaftsweges durch das Flurstück 2/5. Bei dem Punkt 3570796,3282/5663720,81284 schneidet der Weg die Flurstücksgrenze und verläuft weiter Richtung Norden zum Punkt 3570869,098/5663845,489. Dann knickt die Linie leicht nach Nordwesten ab bis zum Punkt 3570846,42/5663962,12 . Von dort biegt die Grenze nach Osten ab zu dem Punkt 3571050,675/5663940,747 und trifft dort auf die Flurstücksgrenzue zum Flurstück 2/3. Ab diesem Punkt folgt die Grenze einem im Luftbild erkennbaren Forstwirtschaftsweg Richtung Süden bzw. Südwesten. Die Wege selbst sind nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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