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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

4926-350 Boyneburg und Schickeberg bei Breitau

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Ringgau, Sontra
Größe: 292,6 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 67,1 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi)
  • Erhaltung exponierter unbeschatteter Standorte
  • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung (auf Primärstandorten)
  • Beibehaltung oder Wiederherstellung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • (Auf Sekundärstandorten) Erhaltung einer bestandsprägenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien, (* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
  • Erhaltung des Offenlandcharakters der Standorte
  • Erhaltung einer bestandserhaltenden, die Nährstoffarmut begünstigenden Bewirtschaftung
  • Erhaltung des Orchideenreichtum
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
  • Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
8160* Kalkhaltige Schutthalden der collinen bis montanen Stufe Mitteleuropas
  • Gewährleistung der natürlichen Entwicklung und Dynamik
  • Erhaltung offener, besonnter Standorte
8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation
  • Erhaltung des biotopprägenden, gebietstypischen Licht-, Wasser-, Temperatur- und Nährstoffhaushaltes
  • Erhaltung der Störungsarmut
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
  • Erhaltung der Funktion der ausgewiesenen Höhle für die LRT-charakteristische Tier- und Pflanzenwelt
  • Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna bei gleichzeitiger Absicherung der Eingänge vor unbefugtem Betreten
  • Erhaltung des typischen Höhlenklimas und des Wasserhaushalts
  • Erhaltung typischer geologischer Prozesse
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Cypripedium calceolus Frauenschuh
  • Erhaltung von strukturreichen Wäldern (insb. Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Kiefern-Eichen-Wälder, Eichen-Eschen-Wälder) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen
  • Erhaltung von Saumstandorten und mit (halb)lichten Standortverhältnissen
  • Erhaltung von Rohboden-Habitaten für Sandbienen als wichtige Bestäuber
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Werra-Meißner
Gemeinde: Sontra
Gemarkung: Wichmannshausen
Flur: 20
Flurstück: 2/4
Teilblatt: 1
Von der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 15 verläuft die FFH-Gebietsgrenze nach Norden entlang eines Forstwirtschaftsweges durch das Flurstück 2/5. Bei dem Punkt 3570796,3282/5663720,81284 schneidet der Weg die Flurstücksgrenze und verläuft weiter Richtung Norden zum Punkt 3570869,098/5663845,489. Dann knickt die Linie leicht nach Nordwesten ab bis zum Punkt 3570846,42/5663962,12 . Von dort biegt die Grenze nach Osten ab zu dem Punkt 3571050,675/5663940,747 und trifft dort auf die Flurstücksgrenzue zum Flurstück 2/3. Ab diesem Punkt folgt die Grenze einem im Luftbild erkennbaren Forstwirtschaftsweg Richtung Süden bzw. Südwesten. Die Wege selbst sind nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.

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