|
Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel
|
5019-301 Wald zwischen Roda und Oberholzhausen
|
Regierungspräsidium: |
Kassel |
Landkreis: |
Waldeck-Frankenberg |
Gemeinde: |
Burgwald, Rosenthal |
Größe: |
705,9 ha |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
|
Gebietskarte (PDF 65,0 M) | |
|
Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
|
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
|
- Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
- Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
- Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teichbewirtschaftung
|
|
6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)
|
- Erhaltung eines für den LRT günstigen Nährstoffhaushaltes
- Erhaltung einer bestandsprägenden Bewirtschaftung
|
|
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
|
- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
|
|
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
|
- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen.
|
|
Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
|
Lucanus cervus Hirschkäfer
|
- Erhaltung von Laub- oder Laubmischwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen mit Totholz und mit alten, dickstämmigen und insbesondere z. T. abgängigen Eichen v. a. an äußeren und inneren, wärmegetönten Bestandsrändern
|
|
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Burgwald
|
Gemarkung:
Bottendorf
|
Flur:
16
|
Flurstück:
3/5
|
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Burgwald
|
Gemarkung:
Bottendorf
|
Flur:
16
|
Flurstück:
47/1
|
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Rosenthal
|
Gemarkung:
Rosenthal
|
Flur:
1
|
Flurstück:
14/1
|
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Rosenthal
|
Gemarkung:
Rosenthal
|
Flur:
42
|
Flurstück:
1/9
|
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
RP:
Kassel
, Landkreis:
Waldeck-Frankenberg
|
Gemeinde:
Rosenthal
|
Gemarkung:
Rosenthal
|
Flur:
42
|
Flurstück:
2/14
|
In den Bereichen, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen des amtlichem Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstlichen Wegenetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
|
|
Zum Anfang der Seite
|
|