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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

5025-303 Seulingswald

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Hersfeld-Rotenburg
Gemeinde: Bad Hersfeld, Bebra, Friedewald, Heringen (Werra), Ludwigsau, Ronshausen, Wildeck
Größe: 2323 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 33,2 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 34,4 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 34,6 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Myotis myotis Großes Mausohr
  • Erhaltung von alten großflächigen, laubholzreichen Wäldern mit Totholz und Höhlenbäumen bevorzugt als Buchenhallenwälder als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten des Großen Mausohrs
  • Erhaltung von Gehölzstrukturen entlang der Hauptflugrouten im Offenland
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
  • Erhaltung ungestörter Winterquartiere
  • Erhaltung von Wochenstubenquartieren, in denen keine fledermausschädlichen Holzschutzmittel zum Einsatz kommen
Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung von alten strukturreichen Laub- und Laubmischwäldern mit Höhlenbäumen als Sommerlebensraum und Jagdhabitat ggf. einschließlich lokaler Hauptflugrouten der Bechsteinfledermaus
  • Erhaltung funktionsfähiger Sommerquartiere
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Hersfeld-Rotenburg
Gemeinde: Bad Hersfeld, Bebra, Friedewald, Heringen (Werra), Ludwigsau, Ronshausen, Wildeck
Teilblatt: 1,2,3
Soweit die Grenzen des Gebietes nicht deutlich erkennbar an Gemarkungsgrenzen, Flurstücksgrenzen, Wegen, Nutzungsgrenzen enden, orientieren sie sich am forstlichen Abteilungs- und Wegenetz der forstlichen Grundkarte.

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