5222-301 Immichenhainer Teiche
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Regierungspräsidium: |
Kassel, Gießen |
Landkreis: |
Schwalm-Eder, Vogelsbergkreis |
Gemeinde: |
Alsfeld, Ottrau |
Größe: |
21,85 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Gebietskarte (PDF 2,9 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
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- Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
- Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
- Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung
- Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder
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Gemeinde:
Ottrau
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Gemarkung:
Immichenhain
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Flur:
20
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Flurstück:
5
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Teilblatt:
1
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder
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Gemeinde:
Ottrau
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Gemarkung:
Immichenhain
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Flur:
20
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Flurstück:
8
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Teilblatt:
1
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Schwalm-Eder
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Gemeinde:
Ottrau
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Gemarkung:
Immichenhain
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Flur:
20
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Flurstück:
22
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Teilblatt:
1
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'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
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