Hessen Logo Regierungspräsidium Kassel hessen.de | Hilfe
Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

5222-301 Immichenhainer Teiche

 
Regierungspräsidium: Kassel, Gießen
Landkreis: Schwalm-Eder, Vogelsbergkreis
Gemeinde: Alsfeld, Ottrau
Größe: 21,85 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Gebietskarte (PDF 2,9 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
  • Erhaltung der biotopprägenden Gewässerqualität
  • Erhaltung der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation und der Verlandungszonen
  • Erhaltung einer an traditionellen Nutzungsformen orientierten bestandserhaltenden Teich-Bewirtschaftung
  • Erhaltung des funktionalen Zusammenhangs mit den Landlebensräumen für die LRT-typischen Tierarten
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Ottrau
Gemarkung: Immichenhain
Flur: 20
Flurstück: 5
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Ottrau
Gemarkung: Immichenhain
Flur: 20
Flurstück: 8
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.
RP: Kassel , Landkreis: Schwalm-Eder
Gemeinde: Ottrau
Gemarkung: Immichenhain
Flur: 20
Flurstück: 22
Teilblatt: 1
'In den Bereichen des Flurstücks, wo die Gebietsgrenze von den Flurstücksgrenzen oder Nutzungsgrenzen oder von einer geraden Verbindung zwischen zwei Vermessungspunkten des amtlichen Liegenschaftskatasters abweicht, folgt sie dem forstwirtschaftlichen Wege- und Abteilungsnetz. Die Wege selbst sind dann nicht Bestandteil des FFH-Gebietes.

Zum Anfang der Seite