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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel
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5523-302 Zuflüsse der Fliede
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Regierungspräsidium: |
Kassel |
Landkreis: |
Fulda |
Gemeinde: |
Ebersburg, Eichenzell, Flieden, Kalbach, Neuhof |
Größe: |
95,9 ha |
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Anlage 1a:Abgrenzungskarte |
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Teilkarte 1 (PDF 1,7 M) | |
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Teilkarte 2 (PDF 2,6 M) | |
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Teilkarte 3 (PDF 2,3 M) | |
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Teilkarte 4 (PDF 1,6 M) | |
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Teilkarte 5 (PDF 2,0 M) | |
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Anlage 3a: |
Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie
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3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
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- Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
- Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
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91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
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- Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
- Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
- Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen
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Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie
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Castor fiber Biber
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- Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
- Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
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Cottus gobio Groppe
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Lampetra planeri Bachneunauge
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- Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
- Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
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Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
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- Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
- Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
- Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
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Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Fulda
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Gemeinde:
Eichenzell
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Gemarkung:
Döllbach
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Flur:
2
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Flurstück:
23
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Teilblatt:
5
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Die Fischteiche der Teichanlage sind von dem Uferstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes ausgenommen. Sie gehören nicht zum FFH-Gebiet.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Fulda
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Gemeinde:
Kalbach
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Gemarkung:
Mittelkalbach
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Flur:
17
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Flurstück:
40/1
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Teilblatt:
3
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Der Uferrandstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes liegt in der öffentlichen Grünfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 17 (Hofwiese / Weiherwiese) der Gemeinde Kalbach.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Fulda
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Gemeinde:
Neuhof
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Gemarkung:
Rommerz
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Flur:
1
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Flurstück:
37/2
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Teilblatt:
1
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Auf dem Grundstück vorhandene, genehmigte Gebäude, die in den Uferrandstreifen hineinragen, gehören nicht zum FFH-Gebiet.
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RP:
Kassel
, Landkreis:
Fulda
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Gemeinde:
Kalbach
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Gemarkung:
Mittelkalbach
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Flur:
17
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Flurstück:
45/1
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Teilblatt:
3
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Der Uferrandstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes liegt in der öffentlichen Grünfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 17 (Hofwiese / Weiherwiese) der Gemeinde Kalbach.
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