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Natura 2000 - Verordnung Regierungspräsidium Kassel

5523-302 Zuflüsse der Fliede

 
Regierungspräsidium: Kassel
Landkreis: Fulda
Gemeinde: Ebersburg, Eichenzell, Flieden, Kalbach, Neuhof
Größe: 95,9 ha

Anlage 1a:

Abgrenzungskarte
 
 PDF Teilkarte 1 (PDF 1,7 M) 
 PDF Teilkarte 2 (PDF 2,6 M) 
 PDF Teilkarte 3 (PDF 2,3 M) 
 PDF Teilkarte 4 (PDF 1,6 M) 
 PDF Teilkarte 5 (PDF 2,0 M) 
 

Anlage 3a:

Erhaltungsziele der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie


3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
  • Erhaltung der Gewässerqualität und einer natürlichen oder naturnahen Fließgewässerdynamik
  • Erhaltung der Durchgängigkeit für Gewässerorganismen
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit auetypischen Kontaktlebensräumen
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)
  • Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten mit einem einzelbaum- oder gruppenweisen Mosaik verschiedener Entwicklungsstufen und Altersphasen
  • Erhaltung einer bestandsprägenden Gewässerdynamik
  • Erhaltung eines funktionalen Zusammenhangs mit den auetypischen Kontaktlebensräumen

Erhaltungsziele der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie

Castor fiber Biber
  • Erhaltung großräumiger Auen-Lebensraumkomplexe mit Auwald, Fließ- und Stillgewässern einschließlich teilweise ungenutzter Auwald- und Auenbereiche sowie teilweise ungenutzten Uferstreifen mit Stauden- und Gehölzvegetation
  • Sicherung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern
Cottus gobio Groppe
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit steiniger Sohle (im Tiefland auch mit sandig-kiesiger Sohle) und gehölzreichen Ufern
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Lampetra planeri Bachneunauge
  • Erhaltung durchgängiger, strukturreicher Fließgewässer mit lockeren, sandigen bis feinkiesigen Sohlsubtraten (Laichbereiche) und ruhigen Bereichen mit Schlammauflagen (Larvenhabitat) sowie gehölzreichen Ufern
  • Erhaltung von Gewässerhabitaten, die sich in einem zumindest guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
Maculinea nausithous Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
  • Erhaltung von nährstoffarmen bis mesotrophen Wiesen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und Kolonien der Wirtsameise Myrmica rubra
  • Beibehaltung oder Wiedereinführung einer den ökologischen Ansprüchen der Art förderlichen Bewirtschaftung der Wiesen, die sich an traditionellen Nutzungsformen orientiert und zur Erhaltung eines für die Habitate günstigen Nährstoffhaushaltes beiträgt
  • Erhaltung von Säumen und Brachen als Vernetzungsflächen
Anlage 4a:
Ergänzende textliche Beschreibung der Gebietsgrenze
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Eichenzell
Gemarkung: Döllbach
Flur: 2
Flurstück: 23
Teilblatt: 5
Die Fischteiche der Teichanlage sind von dem Uferstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes ausgenommen. Sie gehören nicht zum FFH-Gebiet.
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Kalbach
Gemarkung: Mittelkalbach
Flur: 17
Flurstück: 40/1
Teilblatt: 3
Der Uferrandstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes liegt in der öffentlichen Grünfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 17 (Hofwiese / Weiherwiese) der Gemeinde Kalbach.
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Neuhof
Gemarkung: Rommerz
Flur: 1
Flurstück: 37/2
Teilblatt: 1
Auf dem Grundstück vorhandene, genehmigte Gebäude, die in den Uferrandstreifen hineinragen, gehören nicht zum FFH-Gebiet.
RP: Kassel , Landkreis: Fulda
Gemeinde: Kalbach
Gemarkung: Mittelkalbach
Flur: 17
Flurstück: 45/1
Teilblatt: 3
Der Uferrandstreifen (10m Streifen) des FFH-Gebietes liegt in der öffentlichen Grünfläche aus dem Bebauungsplan Nr. 17 (Hofwiese / Weiherwiese) der Gemeinde Kalbach.

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